Nachtflugberechtigung

Die Nachtflugberechtigung (NFQ) ist zur Durchführung von Flügen bei Nacht erforderlich.


Voraussetzungen

Die Voraussetzung für diese Qualifikation ist der LAPL(A) oder PPL(A).

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens eine Zeitstunde.

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 5 Nacht-Landungen im Alleinflug. Weiterhin werden 5 Nachtflugstunden, davon 3 Nachtflugstunden mit Fluglehrer und mindestens eine Flugstunde im Streckenflug ausgebildet. 

Prüfungen

Eine Theorie- bzw. Praxisprüfung ist nicht erforderlich. Mit Abschluss der Ausbildung senden wir eine Bestätigung mit Unterschrift des Fluglehrers an die zuständige Landesluftfahrtbehörde. Sie bekommen dann eine neue Lizenz mit dem Eintrag NFQ ausgestellt.

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